Hauskrankenpflege "Börde"

Gute Pflege in Guten Händen

Leistungen der häuslichen Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung der Krankenkassen. Die gesetzlichen Regelungen dafür sind im § 37 des Sozialgesetzbuches V getroffen. Ein Anspruch besteht allerdings nur, wenn keine andere Person den Erkrankten in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann ( §37 (3) SGB V).

  

Wann können Versicherte die Häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen?

Krankenversicherte können die häusliche Krankenpflege beanspruchen, wenn

  • sie einer Krankenhausbehandlung bedürfen, diese aber nicht möglich ist
  • sich mit häuslicher Krankenpflege eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt.
  • die häusliche Krankenpflege das Ziel der ärztlichen Behandlung sichern soll
  • sie wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Erkrankung Unterstützung bei Körperhygiene, Ernährung und hauswirtschaftlicher Versorgung brauchen - insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt


Welche Leistungen umfasst die Häusliche Krankenpflege?

Die entsprechenden Richtlinien beinhalten das Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen der Häuslichen Krankenpflege (Leistungsverzeichnis), die sowohl kurrativ als auch im Rahmen einer palliativen Versorgung erbracht werden können. Danach umfasst die Häusliche Krankenpflege insbesondere folgende Leistungen: 

  • Behandlungspflege,
  • Grundpflege,
  • hauswirtschaftliche Leistungen.

weitergehende Informationen: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-1548/HKP-RL_2017-12-21_iK-2018-04-05.pdf 

Quelle:http://www.aok-gesundheitspartner.de/san/pflege/hkp/index.html abgerufen 18.Mai 2018